1. Die Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) durch das zuständige Bundesamt braucht keine Zustimmung (Art. 16. Abs. 1 Bst. c DNA-ProfilG). 2. Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. c Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin