Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 5. Oktober 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des rechtswidrigen Aufenthalts, angeblich begangen in der Zeit vom 17.12.2013 bis zum 09.01.2014; 2. der A.________ mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner-Jura Seeland vom 08.10.2014 gewährte bedingte Strafvollzug für eine Strafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 nicht widerrufen wurde; unter Tragung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 durch den Kanton Bern und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II.