V. Verfügungen Der Beschuldigte wurde am 08.11.2014 erkennungsdienstlich erfasst und ein DNA- Profil wurde erstellt. Dies erfolgte gemäss Akten einzig aufgrund der mutmasslichen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (vgl. pag. 11 und 12). Für dieses Delikt wurde der Beschuldigte jedoch freigesprochen. Trotz der Verurteilung wegen der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz ist daher in Anwendung von