Für seine beiden Kinder ist der Beschuldigte unterstützungspflichtig. Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist der Tagessatz auf CHF 60.00 festzulegen. Der Beschuldigte wird somit zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 60.00, total ausmachend CHF 600.00, verurteilt.