13. Täterkomponenten Der Beschuldigte ist verheiratet, hat mittelweile zwei kleine Kinder und geht einer Erwerbstätigkeit nach (vgl. Führungsbericht der Kantonspolizei St. Gallen vom 11. März 2018, pag. 291 ff. sowie Einvernahme zur Person pag. 309). Er verfügt heute über einen legalen Aufenthalt in der Schweiz. Seine Vorstrafe bezüglich Widerhandlung gegen das AuG findet bereits in die Gesamtstrafenbildung Eingang und ist nicht auch noch straferhöhend zu berücksichtigen. Der Beschuldigte hat sich seit seiner Verurteilung vom 08.10.2014 zudem nichts mehr zu Schulden kommen lassen.