Die bereits abgeurteilten Taten wiegen vorliegend schwerer als das neue Delikt. Die Strafe für die abgeurteilten Delikte von insgesamt 60 Strafeinheiten stellt nach Ansicht der Kammer eine angemessene Einsatzstrafe dar. Davon ausgehend ist die Strafe aufgrund des hier zu beurteilenden rechtswidrigen Aufenthalts angemessen zu erhöhen und eine Gesamtstrafe zu bilden. Davon ist die bereits ausgesprochene Strafe wiederum abzuziehen.