306 Z. 39 ff.). Diese glaubhaften und nachvollziehbaren Aussagen C.________s über seinen damaligen Zustand und seine persönlichen Verhältnisse bestätigen das Bild, welches auch schon die verweigerte Unterschrift auf dem Einvernahmeprotokoll zeichnet: Der Beweiswert von C.________s Erstaussagen ist durch seinen damaligen Zustand und seine damalige körperliche und geistige Verfassung ernsthaft in Frage gestellt.