15 zentrum «K.________» in L.________ aufhielt. C.________ gab vor der Kammer zu Protokoll, die Beiständin mache «ein bisschen alles» für ihn. Sie gebe ihm ihr Einverständnis für alle Entscheidungen. Er sei seit 1,5 Jahren in einem Heim (pag. 307 Z. 5 ff.). Es ist somit davon auszugehen, dass seine Bevormundung auf Grund einer Abhängigkeit und deren Auswirkung v.a. auf die Besorgung von Administrativbelangen erfolgte und somit nicht per se von massgeblicher Einschränkung der Urteilsfähigkeit in vorliegender Angelegenheit ausgegangen werden kann.