Er glaube nicht, dass er am Tag der Einvernahme vor dem Regionalgericht konsumiert habe, vielleicht etwas Bier (pag. 307 Z. 14 f.). Der Beschuldigte stritt den angeklagten Sachverhalt konstant ab und gab an, von C.________ angegangen worden zu sein, weil dieser möglicherweise dachte, dass er Drogen verkaufen würde. Anlässlich der Berufungsverhandlung sagte der Beschuldigte, er sei aus der Coupole gekommen und habe sich hingesetzt. C.________ sei vor ihm hin und her gegangen und habe ihn auf Französisch etwas gefragt. Er habe geantwortet, dass der kein Französisch spreche. Der andere habe ihn gefragt: «Do you have something?»