13 Drogenschnelltest am selben Abend positiv auf Kokain getestet (pag. 9 Z. 41 ff. und pag. 207 Z. 31) und hatte zudem gemäss eigenen Aussagen Alkohol und diverse Neuroleptika/Antidepressiva intus (pag. 207 Z. 32/36). Von Bedeutung sind vordergründig die Aussagen von C.________ und des Beschuldigten selbst. Für eine detaillierte Zusammenfassung der Beweismittel wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 242 ff., S. 9 ff. der Urteilsbegründung). Während C.______