8. Betreffend Widerhandlung gegen das BetmG 8.1 Vorwurf Im korrigierten Strafbefehl vom 26.04.2016 wird dem Beschuldigten weiter folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 146): C.________ wandte sich an den Beschuldigten, um ca. ein halbes Gramm Kokain zu kaufen, wobei der Beschuldigte C.________ die Ware (2 Kügelchen Kokain) zeigte und C.________ dem Beschuldigten sodann CHF 50.00 überreichte. Hierauf kam es zu einer Schlägerei, weil der Beschuldigten C.________ das Kokain und die CHF 50.00 vorenthielt.