Zwar besteht zwischen der Schweiz und Gambia kein Rücknahmeabkommen. Gemäss Erläuterungen des Bundesrats zu einer Interpellation vom 13.09.2016 unterhalten die beiden Länder aber eine gute operative Zusammenarbeit im Rückkehrbereich, welche freiwillige oder sogar zwangsweise Rückführungen ermöglicht (abrufbar unter , besucht am 10.10.2014). Aus den Akten ist zudem kein Hinweis ersichtlich, wonach das Unterlassen der Rückreise aus humanitären Gründen gerechtfertigt gewesen wäre: