Er sei in der Lage gewesen, sich gültige Reispapiere zu beschaffen. Der objektive und subjektive Tatbestand des rechtswidrigen Aufenthaltes sei somit ab dem 10.01.2014 erfüllt gewesen. Mit Einreichung des Gesuchs um Duldung am 04.04.2014 habe sich daran nichts geändert, da dadurch kein neuer provisorischer Aufenthaltstitel etabliert worden sei. Auf Grund der Kollision des Strafverfahrens mit der EU-Rückführungsrichtlinie und der fehlenden resp.