6 7.4 Vorbringen der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft führte anlässlich der Berufungsverhandlung insbesondere aus, der Beschuldigte habe von seinem illegalen Aufenthalt Kenntnis gehabt und dies gar unterschriftlich bestätigt. Er habe nie Bemühungen zur Ausreise getätigt (pag. 314). Die Verteidigung des Beschuldigten brachte zusammengefasst vor, der Beschuldigte und D.________ hätte spätestens ab Dezember 2013 beabsichtigt zu heiraten.