Es kam zu einer Rauferei, die Polizei erschien. C.________ belastete den Beschuldigten durch seine Aussagen, indem er ihm vorwarf, auf Frage zwei Kügelchen Kokain präsentiert, aber gegen CHF 50.00 nicht ausgehändigt, stattdessen aber das Geld behalten zu haben. Der Beschuldigte bestritt in der Folge durchgehend, je einmal etwas mit Drogen zu tun gehabt zu haben und gab an, er habe nicht verstanden, was C.________ von ihm gewollt habe. Er wurde kurz in Polizeihaft genommen. Am 15.12.2014 heiratete er D.________ auf dem Zivilstandsamt in F.________ und am 04.04.2015 kam der gemeinsame Sohn G.________ auf die Welt.