Mitte Juni 2014 wurde – wohl auf Initiative des KTD hin– ein Verfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet wegen Täuschung der Behörden und rechtswidriger Einreise, beides begangen bei seiner Anmeldung in der Schweiz am 09.06.2013. Mit Strafbefehl vom 08.10.2014 wurde er deswegen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Mit Bestätigung vom 23.10.2014 wurde ihm durch die FREPO schliesslich der Kurzaufenthalt in der Schweiz zwecks Ehevorbereitung gestattet. Am späten Abend des 07.11.2014 geriet der Beschuldigte im Ausgang vor der Coupole Biel in eine Auseinandersetzung mit C.________. Es kam zu einer Rauferei, die Polizei erschien.