Zu diesem Zweck ersuche er um Gestattung des vorläufigen Verbleibs in der Schweiz, sei jedoch bereit, die Schweiz zu verlassen, falls noch darauf bestanden werde. Daraufhin folgte eine Vielzahl von Kontakten des anwaltlich verbeiständeten Beschuldigten mit zahlreichen Behörden, insbesondere mit dem MIDI, der Stadt Biel, Öffentliche Sicherheit (im Folgenden: FREPO), und dem Zivilstandsamt. Von Ausreise war seitens der Behörden nie mehr die Rede. Der Beschuldigte zog Mitte Mai 2014 auf Weisung der FREPO zu seiner zukünftigen Ehefrau und versuchte auch, sich auf der Gemeinde anzumel-