_, welcher am 04.04.2014 den Migrationsbehörden in einem Brief offenlegte, dass der Beschuldigte nun seinen Originalpass aus Gambia im Besitz habe, aber eigentlich nicht E.________ heisse, sondern A.________ und auch jünger sei als ursprünglich angegeben. Er bedaure sein Fehlverhalten. Er wolle D.________ heiraten und strebe ein Ehevorbereitungsverfahren an. Zu diesem Zweck ersuche er um Gestattung des vorläufigen Verbleibs in der Schweiz, sei jedoch bereit, die Schweiz zu verlassen, falls noch darauf bestanden werde.