__ an einer Bieler Bushaltestelle kennen, die beiden wurden ein Paar. Er liess die Ausreisefrist vom 09.01.2014 ungenutzt verstreichen, verblieb für die Behörden aber immer erreichbar, angemeldet neu seit Mitte Dezember 2013 im Durchgangszentrum Lyss. Nach einem Gespräch am 12.03.2014 auf dem Migrationsdienst des Kantons Bern (im Folgenden: MIDI), an welchem man ihn letztmals aufforderte, das Land zu verlassen, mandatierte er Fürsprecher B.________, welcher am 04.04.2014 den Migrationsbehörden in einem Brief offenlegte, dass der Beschuldigte nun seinen Originalpass aus Gambia im Besitz habe, aber eigentlich nicht E.____