5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im oberinstanzlichen Verfahren ein aktueller Strafregisterauszug vom 13.03.2018 (pag. 295) sowie ein aktueller Leumundsbericht inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 11.03.2018 (pag. 298 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Die Kammer erkannte zudem einen Flyer des Events der vom Freitag, den 07.11.2014, bis am Samstag, den 08.11.2014, in Biel im Gaskessel/Coupole stattfand, zu den Akten (pag. 317). Weiter wurde in der Berufungsverhandlung vom 09.04.2018 von Amtes wegen eine Einvernahme mit dem Beschuldigten sowie mit C.________ durchgeführt (pag.