2 2.1 Widerhandlung gegen das BetmG (Vergehen), begangen am 07.11.2014, ca. 23:00 Uhr, in Biel/Bienne vor der Coupole, durch Besitz und Anstaltentreffen zur Veräusserung einer geringen Menge Kokain; 2.2 rechtswidrigen Aufenthaltes, begangen in der Zeit vom 10.01.2014 bis 22.10.2014 in Biel und anderswo. 3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen zu 3.1 einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 60.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil vom 08.10.2014;