313): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts vom 5. Oktober 2017 [recte: 2016] insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1 der Beschuldigte von der Anschuldigung des rechtswidrigen Aufenthalts, angeblich begangen in der Zeit vom 17.12.2013 bis zum 09.01.2014, freigesprochen worden ist; 1.2 der dem Beschuldigten mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 08.10.2014 gewährte bedingte Strafvollzug für eine Strafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 nicht widerrufen worden ist. 2. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen wegen