3. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung vom 09.04.2018 folgende Anträge (pag. 313): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts vom 5. Oktober 2017 [recte: 2016] insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1 der Beschuldigte von der Anschuldigung des rechtswidrigen Aufenthalts, angeblich begangen in der Zeit vom 17.12.2013 bis zum 09.01.2014, freigesprochen worden ist;