Zudem wurde der dem Beschuldigten mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 08.10.2014 gewährte bedingte Strafvollzug für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 nicht widerrufen. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren wurden dem Kanton Bern auferlegt und auf die Ausrichtung einer Entschädigung wurde verzichtet (pag. 220 ff.).