SR 812.121), angeblich begangen am 07.11.2014, ca. 23:00 Uhr in Biel, frei. Die Freisprüche erfolgten unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte von CHF 4‘744.10 und unter Auferlegung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘576.90 an den Kanton Bern. Zudem wurde der dem Beschuldigten mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 08.10.2014 gewährte bedingte Strafvollzug für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 nicht widerrufen.