9 mehreren Tatbeteiligten beschränkter Strafantrag entgegen der früheren Rechtsprechung nicht einfach für ungültig erklärt werden dürfe. Vielmehr müsse die Behörde in einem solchen Fall den Antragsteller darüber belehren, dass nach dem Gesetz entweder alle Tatbeteiligten zu verfolgen sind oder aber kein Tatbeteiligter verfolgt werden kann, und abklären, was dieser wolle.