- unter Kosten- und Entschädigungsfolge - In ihrer Stellungnahme vom 22. März 2017 liess sich E.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) zur Kostenverlegung vernehmen (pag. 924 f.). Mit Verfügung vom 24. März 2017 verzichtete die Verfahrensleitung auf einen zweiten Schriftenwechsel und forderte die Straf- und Zivilklägerin auf, innert 10 Tagen die in Aussicht gestellte Kostennote für das Neubeurteilungsverfahren nachzureichen. II. Neubeurteilung 4. Allgemeines