3. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren und Anträge der Parteien Mit Verfügung vom 18. Januar 2017 wurde/n vom Urteil des Bundesgerichts vom 23. Dezember 2016 Kenntnis genommen und gegeben, die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht gestellt sowie die Parteien aufgefordert, innert 30 Tagen zur Kostenfrage Stellung zu nehmen (pag. 893 f.). Am 30. Januar 2017 liess sich die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zur Kostenverteilung vernehmen (pag. 901 f.). Die Berufungsführer äusserten sich je innert erstreckter Frist. Am 20. Februar 2017 stellte und begründete der Berufungsführer folgende Anträge (pag.