6 2. Urteil des Bundesgerichts 6B_527/2016 und 6B_535/2016 vom 23. Dezember 2016 Das Bundesgericht hiess die gegen das obengenannte Urteil gerichtete Beschwerde von C.________ (nachfolgend: Berufungsführerin) und A.________ (nachfolgend: Berufungsführer) gut, soweit es darauf eintrat. Es hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück (pag. 876 ff.).