G.________ wird gestützt darauf sowie in Anwendung der Artikel 30, 47, 103, 106, 126 Abs. 1 StGB 426 ff. StPO verurteilt 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf vier Tage festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von 920.00 und Auslagen von CHF 68.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), insgesamt bestimmt auf CHF 988.00. 3. Zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 600.00.