unter Auferlegung der auf die Freisprüche entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘620.00 und die Auslagen von CHF 132.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘752.00, an den Kanton Bern (Ziff. A.I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). 2. C.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des Raubes, evtl. Diebstahls, evtl. unrechtmässigen Aneignung, angeblich begangen am 22.6.2012 in Bern;