Solche Täter befinden sich auch nach der Darstellung der POM nicht auf der Watch-Liste. In diesem Bereich entscheidet also das Kriterium der medialen bzw. öffentlichen Beachtung eines Falls darüber, ob die Person in der Watch-Liste geführt wird oder nicht. Der konkrete Fall wird dem Amtsvorsteher gestützt auf die Watch-Liste nur dann unterbreitet, wenn dem Risikotäter (bzw. dem als gefährlich einzuschätzenden Täter) auch ausserordentliche öffentliche bzw. mediale Aufmerksamkeit zuteil wurde.