Selbst nach der Darstellung der POM sind aber nicht alle als Risikotäter eingeschätzten bzw. gefährlichen Straftäter auf der Watch- Liste, sondern nur diejenigen unter ihnen, welche mediales oder öffentliches Aufsehen erregten bzw. erregen. Daran ändert auch nichts, wenn die Umschreibung der POM so verstanden wird, dass sich sämtliche verwahrten Personen unabhängig der ihnen zuteilgewordenen medialen bzw. öffentlichen Aufmerksamkeit auf der Watch-Liste befinden. Es ist nämlich durchaus denkbar, dass gegen als gefährlich zu beurteilende Täter keine Verwahrung ausgesprochen wurde. Solche Täter befinden sich auch nach der Darstellung der POM nicht auf der Watch-Liste.