Die POM selbst stellt nicht in Abrede, dass die öffentliche bzw. mediale Aufmerksamkeit bei der Aufnahme in die Watch-Liste eine gewisse Rolle spielt. Sie hat aber stets betont, dass auf der Liste nur sogenannte Risikotäter vermerkt sind, nämlich alle verwahrten Straftäter sowie andere Risikotäter, welche sich zum Zeitpunkt der Deliktsbegehung, der Gerichtsverhandlung oder von Vorfällen im Vollzug mit einer ausserordentlichen öffentlichen bzw. medialen Aufmerksamkeit konfrontiert sahen (pag. 21).