Die Liste soll sicherstellen, dass die dem Amtsvorsteher vorbehaltenen Entscheide über Vollzugslockerungen für bestimmte Täter, die für die öffentliche Sicherheit potentiell besonders risikobehaftet seien, dem Amtsvorsteher auch tatsächlich zur Zustimmung unterbreitet würden und dieser gleichzeitig einen Überblick über die weiteren vergleichbaren Fälle als Grundlage für seine Entscheidung erhalte. Um zu beurteilen, ob die Watch-Liste tatsächlich zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich ist, ist nachfolgend zu prüfen, wie sich die Watch-Liste zusammensetzt bzw. nach welchen Kriterien Personen ausgewählt und auf der Liste geführt werden.