Die POM macht geltend, die Watch-Liste stelle ein Mittel dieses amtsinternen Risikomanagements dar. Die Liste soll sicherstellen, dass die dem Amtsvorsteher vorbehaltenen Entscheide über Vollzugslockerungen für bestimmte Täter, die für die öffentliche Sicherheit potentiell besonders risikobehaftet seien, dem Amtsvorsteher auch tatsächlich zur Zustimmung unterbreitet würden und dieser gleichzeitig einen Überblick über die weiteren vergleichbaren Fälle als Grundlage für seine Entscheidung erhalte.