Konkret erfüllt das AJV als die für den Straf- und Massnahmenvollzug bei Erwachsenen zuständige Organisationseinheit grundsätzlich alle damit zusammenhängenden Aufgaben, wobei der Amtsvorsteher für diese Aufgabenerfüllung zu sorgen hat und die operative Verantwortung trägt. Dies umfasst auch ein internes Risikomanagement mit welchem den Risiken im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung – namentlich die Strafrückfälligkeit eines Verwahrten oder eines anderen Risikotäters, insbesondere im Rahmen von Vollzugslockerungen – entgegenzuwirken ist. Auch