24 Abs. 1 KDSG auch ohne Weiteres ein schutzwürdiges Interesse an der materiellen Behandlung seines Gesuchs um Löschung aus der Watch-Liste, namentlich um die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung zu klären. Die POM hat daher zu Recht erwogen, dass das AJV auf das Gesuch hätte eintreten müssen. 8.3 Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss die fehlende gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung.