8. Es ist nachfolgend zu prüfen, ob die POM den Anspruch des Beschwerdeführers auf Löschung seines Eintrages in der Watch-Liste zu Recht verneint hat. Der Beschwerdeführer macht nicht geltend, er sei zu Unrecht auf der Liste, weil er die massgebenden Kriterien nicht erfülle, sondern begründet sein Begehren damit, dass die Watch-Liste als solche – und damit auch sein Eintrag darin – rechtswidrig sei.