Zudem stünden Eingriffszweck und Eingriffswirkung in einem Missverhältnis, da die mediale Aufmerksamkeit nicht kongruent mit der Gefährlichkeit eines Täters sei (pag. 1 ff.). Träfe die Darstellung der POM zu, dass die Watch-Liste keinen Einfluss auf die Beurteilung von Vollzugslockerungen hätte, würde dies ernsthaft die Frage aufwerfen, wieso es die Liste überhaupt brauche. Die Antwort liege auf der Hand und es sei eben doch das Medienecho der Tat, das entscheide, ob man auf die Liste komme.