Im Kanton Bern erfülle das AJV als die für den Straf- und Massnahmenvollzug bei Erwachsenen zuständige Organisationseinheit grundsätzlich alle damit zusammenhängenden Aufgaben, wobei der Amtsvorsteher für diese Aufgabenerfüllung zu sorgen habe, was auch ein Risikomanagement bedinge. Da die Strafrückfälligkeit eines Verwahrten oder eines anderen Risikotäters ein solches Risiko darstelle, sei es zwingend erforderlich und auch verhältnismässig, dass der Vorsteher des AJV solch risikoträchtige Dossiers identifiziere und über diese mehr als in anderen Fällen üblich informiert sei.