Gegenstand Beschwerde gegen den Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 18. Mai 2017 (BD 144 15) Regeste: Art. 5, Art. 6 und Art. 24 Abs. 1 KDSG; Widerrechtliche Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten, Anspruch auf Vernichtung Eine von der Strafvollzugsbehörde geführte Liste, auf welcher verwahrte Straftäter und andere Risikotäter, denen eine ausserordentliche öffentliche bzw. mediale Aufmerksamkeit zuteil wurde, aufgelistet werden (sog. Watch-Liste), stellt eine widerrechtliche Datenbearbeitung dar, da sie an ein sachfremdes Kriterium anknüpft.