1. Zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 1‘200.00, ausmachend insgesamt CHF 28‘800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 7‘200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘600.00. 4. Zu den hälftigen Kosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens, ausmachend CHF 400.00. 5. Zu den Kosten des Neubeurteilungsverfahrens, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘500.00.