Der Beschuldigte ist somit zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu je CHF 1‘200.00, ausmachend insgesamt CHF 28‘800.00 zu verurteilen, wobei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzulegen ist. Weiter ist der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 7‘200.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 6 Tage festzulegen ist. V. Kosten und Entschädigung