Entsprechend ist eine Reduktion um 5 Strafeinheiten vorzunehmen, womit die Strafe noch 30 Strafeinheiten beträgt. Der Beschuldigte erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 48'000.00. Davon ausgehend ergibt sich ein Tagessatz in der Höhe von CHF 1‘200.00 (vgl. dazu das Berechnungsblatt auf pag. 176). 12.5 Bedingter Vollzug und Verbindungsbusse Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).