ein, die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 4. Februar 2016 (pag. 82 ff.). Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist die Dauer von rund einem Jahr für die Verfassung der Urteilsbegründung klar zu lange (Urteil des Bundesgerichts 6B_628/2015 vom 21. Dezember 2015, E. 2.4.), das Beschleunigungsgebot ist mithin vorliegend verletzt. Entsprechend ist eine Reduktion um 5 Strafeinheiten vorzunehmen, womit die Strafe noch 30 Strafeinheiten beträgt.