pag. 327), gehen nach Auffassung der Kammer hingegen zu weit; es handelt sich dabei um blosse Mutmassungen (vgl. dazu auch die Ausführungen der Verteidigung auf pag. 342). Zunächst ist festzuhalten, dass Grundschüler an Samstagen keinen Schulunterricht haben. Dass sich trotzdem einige Kinder zum Spielen auf dem Schulplatz verabreden, mag zwar grundsätzlich sein, kommt jedoch kaum jedes Wochenende vor. Überdies liegen keine konkreten Hinweise dafür vor, dass dies gerade am 12. April 2014 nachmittags der Fall gewesen wäre. Dasselbe gilt in Bezug auf die Studenten der Fachhochschule, welche sich gemäss den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft angeblich auch an vorlesungsfreien