294). Die massgebliche Einmündung befindet sich unterhalb des Standorts des Lasermessgeräts. Der Generalstaatsanwaltschaft ist beizupflichten, dass auch diese Stelle der Technikumstrasse für einen herannahenden Fahrzeuglenker unübersichtlich ist und die Gefahr von Kollisionen mit in die Technikumstrasse einbiegenden Radfahrern birgt (vgl. pag. 327); so ist wiederum insbesondere aufgrund der Bepflanzung sowie wegen des spitzen Winkels der Einmündung für einen bergab fahrenden Fahrzeuglenker nur sehr schwer erkennbar, ob sich ein einbiegender Fahrradfahrer nähert. Zu betonen ist weiter, dass ein wie