Gerade aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen trockenen und sonnigen Samstagnachmittag im Frühling handelte, war die Wahrscheinlichkeit schliesslich hoch, dass sich am Nachmittag des 12. April 2014 zumindest vereinzelte Fussgänger an besagter Stelle hätten aufhalten können und die Strasse überqueren wollen und der Beschuldigte hätte jederzeit mit dieser Möglichkeit rechnen müssen. Unterhalb der Stelle, an welcher sich die Sitzbänke befinden und an welcher die Max-Buri-Strasse in die Technikumstrasse einmündet, ist auf dem Situationsplan in Fahrtrichtung gesehen rechts die Einmündung des Radwegs in die Technikumstrasse ersichtlich (vgl. pag. 294).