sind die Sitzbänke nicht abgebildet – diese befinden sich schliesslich auch auf derselben Strassenseite wie das Radarmessgerät. Gerade aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen trockenen und sonnigen Samstagnachmittag im Frühling handelte, war die Wahrscheinlichkeit schliesslich hoch, dass sich am Nachmittag des 12. April 2014 zumindest vereinzelte Fussgänger an besagter Stelle hätten aufhalten können und die Strasse überqueren wollen und der Beschuldigte hätte jederzeit mit dieser Möglichkeit rechnen müssen.